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The Reel Thing Studio · Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jascha Kopf · The Reel Thing Studio · Anschrift im Impressum

Teil A · Für alle Aufträge

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Jascha Kopf, The Reel Thing Studio (nachfolgend „wir“), und dem Auftraggeber. Das betrifft alle unsere Leistungen: Websites, KI-Systeme, A2Y (Analyse, Sparring, Konzeptentwicklung), Foto, Film, Drohne, KI-Bilder sowie laufende Leistungen.
  2. Teil A gilt für jeden Auftrag. Teil B enthält zusätzliche Regeln für einzelne Leistungen. Wo Teil B etwas anderes sagt, gilt Teil B. Was im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich anders vereinbart ist, geht beiden Teilen vor.
  3. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir auf Grundlage dieser Bedingungen nicht.
  4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Das gilt auch dann, wenn wir die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen ausführen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angaben auf unseren Websites sind unverbindlich und kein bindendes Angebot.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot in Textform annimmt oder wir einen Auftrag in Textform bestätigen. Für jeden Auftrag erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung.
  3. Leistungsumfang, Termine, Anzahl der Korrekturrunden, Umfang der Nutzungsrechte und Preis ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein im Angebot genannter Festpreis ändert sich nicht, solange der Leistungsumfang gleich bleibt.
  2. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
  3. Beträgt der Auftragswert 2.500 € netto oder mehr, sind 50 % des vereinbarten Preises bei Beauftragung fällig; der Rest wird nach Lieferung, bei Werkleistungen nach Abnahme fällig. Liegt der Auftragswert darunter, ist der gesamte Betrag nach Lieferung, bei Werkleistungen nach Abnahme fällig. Auftragswert ist die Summe aller Leistungen eines Auftrags. Eine Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet. Diese Regel gilt für alle Leistungen. Für laufende Leistungen gilt Absatz 4.
  4. Laufende Leistungen rechnen wir monatlich im Voraus ab.
  5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, dürfen wir nach vorheriger Ankündigung weitere Arbeiten und laufende Leistungen aussetzen, bis die offenen Beträge ausgeglichen sind. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  6. Kosten für Reise und Übernachtung außerhalb von Karlsruhe nennen wir im Angebot.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt uns rechtzeitig zur Verfügung, was wir für die Leistung brauchen: Angaben zum Betrieb, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Drehorte und Termine.
  2. Fristen, die von solchen Beiträgen abhängen, beginnen erst, wenn sie vollständig vorliegen. Kommen Beiträge verspätet oder unvollständig, verschieben sich unsere Termine entsprechend.
  3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen Inhalten, die er uns überlässt, die nötigen Rechte hat. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Inhalte entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
  4. Unsere Rechte aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.

§ 5 Korrekturrunden und Änderungen

  1. Wie viele Korrekturrunden im Preis enthalten sind, steht im Angebot.
  2. Eine Korrekturrunde ist eine gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu einem Entwurf. Rückmeldungen, die in Teilen über mehrere Nachrichten eintreffen, dürfen wir als eigene Runden werten, wenn wir vorher darauf hinweisen.
  3. Eine Korrektur ändert etwas im vereinbarten Rahmen. Eine neue Idee, ein anderes Grundkonzept oder zusätzliche Bestandteile sind keine Korrektur. Solche Wünsche bieten wir gesondert an. Der Preis steht vor Beginn fest; ohne Zustimmung des Auftraggebers in Textform führen wir sie nicht aus.
  4. Gestalterische Entscheidungen treffen wir im Rahmen des Auftrags nach fachlichem Ermessen. Einen Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Varianten gibt es nicht.

§ 6 Abnahme

  1. Werkleistungen (zum Beispiel Website, Film, Fotos, KI-System) legen wir nach Fertigstellung zur Abnahme vor. Der Auftraggeber prüft sie und erklärt die Abnahme in Textform oder benennt die Mängel, die ihr entgegenstehen.
  2. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber sich nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vorlage äußert. Auf diese Folge weisen wir bei der Vorlage in Textform besonders hin und fordern zugleich zur Abnahme auf.
  3. Die Abnahme gilt ebenfalls als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Betrieb nimmt oder veröffentlicht.
  4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilabnahmen sind zulässig, wenn abgrenzbare Teile fertig sind.

§ 7 Absage durch den Auftraggeber

  1. Eine Absage erfolgt in Textform.
  2. Für Leistungen mit festem Termin (Dreh, Fotoaufnahmen, Drohnenflug, vereinbarter Termin vor Ort) berechnen wir, bezogen auf den vereinbarten Preis netto:
    • Absage 30 oder mehr Tage vor dem Termin: 25 %
    • Absage 14 bis 29 Tage vor dem Termin: 50 %
    • Absage weniger als 14 Tage vor dem Termin: 100 %
  3. Für Leistungen ohne festen Termin berechnen wir die bis zur Absage erbrachte Arbeit nach Aufwand, mindestens aber die Anzahlung, soweit eine vereinbart war.
  4. Eine geleistete Anzahlung wird verrechnet. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Verschiebt der Auftraggeber einen Termin, gilt das als Absage, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ein neuer Termin vereinbart wird.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises über. Vorher ist eine Nutzung nur mit unserer Zustimmung in Textform erlaubt.
  2. Welche Rechte der Auftraggeber erhält, regelt Teil B für die jeweilige Leistung, soweit das Angebot nichts anderes sagt.
  3. Rechte Dritter, die wir nicht übertragen können (Schriften, lizenziertes Bild-, Video- und Tonmaterial, Kartendienste und Ähnliches), richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Welche Bestandteile das sind, teilen wir auf Anfrage mit.
  4. Allgemeine Bausteine, Werkzeuge und Verfahren, die wir projektübergreifend einsetzen, bleiben bei uns. Die Nutzung im Rahmen der gelieferten Leistung bleibt davon unberührt.

§ 9 Nennung als Referenz

  1. Wir dürfen fertige Arbeiten nach Veröffentlichung oder Abnahme als Arbeitsprobe zeigen, mit Namen des Betriebs, Abbildungen und Verlinkung, auf unseren Websites, in sozialen Medien und in Präsentationen.
  2. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen, ohne Kosten. Wir nehmen die Nennung dann innerhalb angemessener Frist zurück.
  3. Personen zeigen wir als Referenz nur, wenn deren Einwilligung vorliegt.

§ 10 Mängel

  1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber zeigt Mängel in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.
  2. Kein Mangel sind: Abweichungen in der Darstellung zwischen Browsern, Geräten und Betriebssystemen, soweit die Funktion erfüllt ist; Störungen durch spätere Änderungen des Auftraggebers oder Dritter; Ausfälle und Änderungen von Diensten Dritter; bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen.
  3. Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 11 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für Datenverlust haften wir nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Sicherung der Daten zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
  4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
  5. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 12 Verantwortung für Inhalte

Für Inhalte, die veröffentlicht werden, ist der Auftraggeber verantwortlich. Das gilt auch für Texte, die wir nach seinen Angaben verfasst haben, und für Pflichtangaben wie Impressum, Datenschutzerklärung und branchenspezifische Hinweise. Wir schulden keine Rechtsberatung und prüfen Inhalte nicht auf rechtliche Zulässigkeit.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Wir behandeln Geschäftsinterna, die wir im Auftrag erfahren, vertraulich.
  2. Verarbeiten wir für den Auftraggeber personenbezogene Daten (zum Beispiel beim Betrieb seiner Website, seines Anfrageformulars oder eines KI-Systems), geschieht das weisungsgebunden als Auftragsverarbeitung. Dafür schließen wir einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO, der diesen Bedingungen vorgeht.
  3. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten unserer Auftraggeber stehen in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Karlsruhe. Wir dürfen den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Teil B · Zusätzliche Regeln je Leistung

B1 Websites

  1. Prototyp. Auf Anfrage bauen wir einen kostenlosen, unverbindlichen Prototyp aus Kopfbereich und einer Sektion. Vollständige Inhalte sind dafür nicht nötig; er entsteht aus dem, was uns vorliegt. Daraus entsteht kein Auftrag, keine Zahlungspflicht und kein Anspruch auf Weiterbau. Die Rechte am Prototyp bleiben bis zu einer Beauftragung bei uns.
  2. Umfang. Ist im Angebot nichts Abweichendes geregelt, gilt die zum Zeitpunkt des Angebots auf thereelthing.studio/websites beschriebene Ausstattung des jeweiligen Pakets. Umfang und Korrekturrunden richten sich nach dem Angebot. Für den Beginn der Fristen gilt § 4 Absatz 2.
  3. Fehlende Inhalte. Liefert der Auftraggeber zugesagte Inhalte auch 14 Kalendertage nach unserer Erinnerung in Textform nicht, dürfen wir die Website an diesen Stellen mit Platzhaltern fertigstellen und zur Abnahme vorlegen. Das Fehlen ist kein Mangel. Wir pflegen die Inhalte nach, sobald sie vorliegen; die Fälligkeit der Vergütung bleibt davon unberührt.
  4. Zahlung. Es gilt § 3 Absatz 3. Eine Anzahlung wird also auch bei Websites nur fällig, wenn der Auftragswert 2.500 € netto oder mehr beträgt.
  5. Rechte. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, die Website zu nutzen, zu betreiben, zu ändern und weiterzuentwickeln, auch durch Dritte und auf einem Server seiner Wahl.
  6. Suchmaschinen. Eine bestimmte Position bei Google oder einer anderen Suchmaschine schulden wir nicht, auch nicht bei gebuchter Optimierung.
  7. Ein Hinweis auf uns im Fußbereich der Website wird nur nach Absprache gesetzt.

B2 Pflege und Betrieb von Websites

  1. Beide Pflegestufen enthalten den Betrieb der Website auf unserem Server (Hosting), tägliche Sicherungen, technische Aktualisierungen und Störungsbehebung. Wie viele kleine Änderungen je Monat enthalten sind, nennt das Angebot. Nennt es keine Zahl, sind in der Stufe Pflege drei kleine Änderungen im Monat enthalten; die Stufe Pflege Plus enthält kleine Änderungen ohne Zählung. Hosting ohne Pflege umfasst Betrieb, Sicherungen und technische Aktualisierungen, aber keine Änderungen an Inhalten. Einen festen Bearbeitungszeitraum schulden wir nicht.
  2. Kleine Änderungen sind Eingriffe in Inhalte bei gleichem Aufbau: Texte anpassen, Bilder tauschen, Zeiten und Preise aktualisieren. Was neu gebaut werden muss, gehört nicht dazu. Nicht genutzte Änderungen verfallen zum Monatsende.
  3. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit schulden wir nicht. Wartungsfenster, Störungen beim Rechenzentrum und Ausfälle, die wir nicht zu vertreten haben, begründen keine Minderung.
  4. Pflege und Hosting ohne Pflege laufen mindestens 12 Monate ab Livegang der Website. Danach verlängern sie sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden. Monate, die laut Angebot ohne Berechnung enthalten sind, zählen zur Mindestlaufzeit. Für Verträge, die vor dem 20. Oktober 2026 geschlossen wurden, bleibt es bei der bisherigen Regel: Kündigung zum Ende eines Kalendermonats in Textform. Mit dem Ende der Laufzeit endet das Hosting über uns. Auf Wunsch ziehen wir die Website gegen die im Angebot genannte Pauschale auf ein System des Auftraggebers um; die Website bleibt in jedem Fall bei ihm.
  5. Domains und Postfächer, die der Auftraggeber bei eigenen Anbietern hält, verwaltet er selbst.

B3 KI-Systeme

  1. Umfang. Welche Abläufe das System übernimmt, auf welche Daten es zugreift, wer Ergebnisse freigibt und wie es betrieben wird, legt das Angebot fest.
  2. Kosten Dritter. Kosten für Sprachmodelle, Schnittstellen, Server und andere Dienste Dritter zahlt der Auftraggeber. Sie laufen über seine eigenen Konten oder werden ohne Aufschlag weiterberechnet.
  3. Freigabe durch Menschen. Ergebnisse eines KI-Systems sind Vorschläge. Was nach außen geht (Mails, Angebote, Veröffentlichungen, andere Entscheidungen mit Wirkung nach außen), gibt ein Mensch beim Auftraggeber frei, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  4. Keine Gewähr für Inhalte. KI-Ausgaben können falsch oder unvollständig sein. Für die inhaltliche Richtigkeit einzelner Ausgaben haften wir nicht; § 11 Absatz 1 bleibt unberührt.
  5. Anbieter. Ändern Anbieter von Modellen oder Diensten ihre Preise, Bedingungen oder Funktionen oder stellen sie diese ein, ist das kein Mangel unserer Leistung. Eine nötige Anpassung bieten wir gesondert an.
  6. Betrieb. Bei Einzelanfertigungen schulden wir Betrieb, Überwachung und Wartung nach der Abnahme nur, wenn sie gesondert beauftragt sind. Sie werden monatlich im Voraus abgerechnet und sind zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündbar.
  7. Zahlung. Einzelanfertigungen: es gilt § 3 Absatz 3. Nutzung im Abo rechnen wir nach § 3 Absatz 4 ab.
  8. Rechte. Welcher der beiden Fälle gilt, steht im Angebot:
    • Nutzung im Abo. Stellen wir ein System bereit, das bei uns läuft (zum Beispiel ein Verwaltungs- oder Kundensystem), erhält der Auftraggeber für die Laufzeit das einfache Recht, es zu nutzen. Ändern, Weitergeben und eigener Betrieb sind nicht erlaubt. Laufzeit und Kündigung regelt das Angebot.
    • Einzelanfertigung. Bauen wir ein System, das der Auftraggeber auf seinem eigenen Webspace oder Server betreibt (zum Beispiel eine Automatisierung an seiner Website), erhält er mit vollständiger Zahlung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, es zu nutzen, zu betreiben, zu ändern und weiterzuentwickeln, auch durch Dritte. § 8 Absatz 4 bleibt unberührt.

B4 A2Y (Analyse, Sparring, Konzeptentwicklung)

  1. A2Y ist Beratung und kreative Konzeptarbeit. Wir schulden sorgfältige Arbeit, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Eine Abnahme findet nicht statt, soweit das Angebot kein abnahmefähiges Werk vorsieht.
  2. Zahlung. Es gilt § 3 Absatz 3. Da A2Y keine Abnahme kennt, tritt an die Stelle der Abnahme die Lieferung.
  3. Rechte. Der Auftraggeber darf Ergebnisse und Konzepte im eigenen Betrieb zeitlich unbegrenzt nutzen und umsetzen, auch mit anderen Dienstleistern. Weitergabe oder Verkauf an andere Betriebe braucht eine gesonderte Vereinbarung. Unsere Methoden und Vorlagen bleiben bei uns (§ 8 Absatz 4).

B5 Foto, Film, Drohne und KI-Bilder

  1. Zahlung. Es gilt § 3 Absatz 3.
  2. Rechte. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache Recht, die gelieferten Werke zeitlich unbegrenzt in eigenen Kanälen zu nutzen (eigene Website, eigene Profile in sozialen Medien, eigene Drucksachen). Bezahlte Werbung (zum Beispiel Anzeigen in sozialen Medien) ist nur nach Vereinbarung und gegen den im Angebot genannten Aufpreis erlaubt. Ausschließliche Rechte, Weitergabe an Dritte und Weiterverkauf brauchen eine gesonderte Vereinbarung.
  3. Das Urheberrecht bleibt bei uns.
  4. Rohmaterial. Unbearbeitetes Bild- und Videomaterial bleibt bei uns und wird nicht herausgegeben.
  5. Abgebildete Personen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle abgebildeten Personen aus seinem Bereich (Mitarbeitende, Gäste, Kunden) in Aufnahme und Verwendung eingewilligt haben (§ 22 KUG). Er stellt uns von Ansprüchen frei, die aus einer fehlenden Einwilligung entstehen.
  6. Drohne. Drohnenaufnahmen stehen unter dem Vorbehalt geeigneten Wetters und der luftrechtlichen Zulässigkeit am Aufnahmeort. Ist der Flug am vereinbarten Termin deshalb nicht möglich, vereinbaren wir einen Ersatztermin; weitere Ansprüche bestehen insoweit nicht.
  7. KI-Bilder und KI-Videos. Bei Inhalten, die ganz oder teilweise mit KI-Werkzeugen entstehen, räumen wir die Nutzungsrechte ein, soweit an ihnen Rechte bestehen. Ob an rein KI-erzeugten Inhalten ein Urheberrecht entsteht, ist rechtlich nicht abschließend geklärt; ein Schutz gegen Nachahmung durch Dritte ist nicht geschuldet. Es gelten ergänzend die Bedingungen der eingesetzten Werkzeuge. Hinweise zur Kennzeichnung von KI-Inhalten beachtet der Auftraggeber bei der Veröffentlichung.
  8. Laufende Inhalte. Laufzeit und Kündigung einer laufenden Produktion regelt das Angebot. Abgerechnet wird nach § 3 Absatz 4.

Stand: 20. Oktober 2026